Scheidungsrecht in Bremerhaven
Alles, was Sie über den Ablauf einer Scheidung wissen müssen – verständlich erklärt von Ihren Anwälten.
Alles, was Sie über den Ablauf einer Scheidung wissen müssen – verständlich erklärt von Ihren Anwälten.
Eine Scheidung ist für alle Beteiligten eine emotionale und rechtlich komplexe Angelegenheit. Als erfahrene Familienrechtsanwälte in Bremerhaven unterstützen wir Sie durch den gesamten Prozess – von der Trennung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige zum Ablauf, den Kosten und Ihren Möglichkeiten.
Eine Ehe kann in Deutschland nur durch einen gerichtlichen Beschluss geschieden werden. Voraussetzung ist, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 BGB). Das Scheitern wird vermutet, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen, oder seit drei Jahren, wenn ein Ehegatte der Scheidung widerspricht.
Für den Scheidungsantrag benötigen Sie zwingend einen Rechtsanwalt. Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang vor dem Familiengericht. Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden.
Das Trennungsjahr beginnt mit der räumlichen Trennung der Eheleute. Eine Trennung ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn die Lebensgemeinschaft in den wesentlichen Bereichen (Kochen, Waschen, gemeinsames Schlafzimmer) aufgelöst wird.
Es ist wichtig, den Trennungszeitpunkt zu dokumentieren. Eine schriftliche Trennungsmitteilung an den Partner, idealerweise per Einschreiben, kann später als Nachweis dienen.
Wir prüfen kostenlos, ob die Voraussetzungen für Ihre Scheidung vorliegen.
Kostenloses ErstgesprächDer typische Ablauf einer Scheidung in Bremerhaven umfasst folgende Schritte:
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehegatten über die Scheidung und deren Folgen einig. Diese Variante bietet erhebliche Vorteile:
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung empfehlen wir eine Scheidungsfolgenvereinbarung, um alle wichtigen Punkte verbindlich zu regeln und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Eine streitige Scheidung liegt vor, wenn sich die Ehegatten über wesentliche Punkte nicht einigen können – etwa über den Unterhalt, das Sorgerecht, den Zugewinnausgleich oder die Aufteilung des Hausrats. In diesem Fall benötigt jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt.
Die Kosten und Dauer einer streitigen Scheidung sind deutlich höher. Wir empfehlen daher immer, zunächst eine außergerichtliche Einigung zu versuchen.
Eine „Online-Scheidung" bedeutet nicht, dass die Scheidung komplett online stattfindet. Vielmehr wird die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt digital abgewickelt. Der Scheidungstermin vor Gericht findet weiterhin persönlich statt.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Scheidungsverfahren weitgehend digital zu betreuen – per E-Mail, Videocall und unserer digitalen Mandantenerfassung.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Scheidungsrechner für eine erste Einschätzung.
Jetzt anfragenDie Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Gericht festgesetzt wird. Dieser berechnet sich primär aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten. Hinzu kommen ggf. Zuschläge für den Versorgungsausgleich und vorhandenes Vermögen.
Die Kosten setzen sich zusammen aus:
Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. In diesem Fall übernimmt die Staatskasse die Kosten ganz oder teilweise.
Hinweis: Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt teilen sich oft beide Ehepartner die Kosten. Die Berechnung ist eine Schätzung (RVG 2025).
Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung regelt alle wesentlichen Punkte der Scheidung vorab und einvernehmlich. Sie wird notariell beurkundet und umfasst typischerweise:
Wir helfen Ihnen, die für Sie beste Lösung zu finden – ob einvernehmlich oder streitig.
0471 / 969 048 00Nein, für den Scheidungsantrag ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gesetzlich vorgeschrieben. Der andere Ehegatte kann dem Antrag allerdings ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Das Familiengericht kann den nicht erschienenen Ehegatten mit einem Ordnungsgeld belegen oder die Scheidung trotzdem durchführen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Achten Sie auf Spezialisierung im Familienrecht, persönliches Engagement und transparente Kommunikation. Ein kostenloses Erstgespräch – wie wir es anbieten – hilft bei der Entscheidung.
Nein, ein Rechtsanwalt darf immer nur einen der beiden Ehegatten vertreten, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es jedoch oft aus, wenn nur der Antragssteller anwaltlich vertreten ist und der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag beim Termin lediglich zustimmt.
Ja, in Deutschland ist das Trennungsjahr in der Regel zwingend vorgeschrieben. Eine Ehe kann erst geschieden werden, wenn die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben.
Ausnahme Härtefallscheidung: Eine vorzeitige Scheidung ist nur in extrem seltenen Fällen möglich. Die Rechtsprechung (z.B. OLG Karlsruhe 2025) stellt klar: Allein Fehlverhalten wie Gewalt oder Untreue reicht oft nicht aus, wenn kein direkter Kontakt mehr besteht. Es muss dargelegt werden, warum das bloße formale Bestehen der Ehe bis zum Ablauf des Trennungsjahres für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellt.
Die Gerichtskosten werden meist zwischen den Eheleuten hälftig geteilt, während jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt ("Kostenaufhebung"). Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt können sich die Eheleute die Anwaltskosten intern teilen, was die Scheidung insgesamt deutlich günstiger macht.
Grundsätzlich bleibt auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Nur wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht, kann das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen werden. Die Scheidung an sich ändert also erst einmal nichts am gemeinsamen Sorgerecht.
Das deutsche Scheidungsrecht geht vom Grundsatz der Eigenverantwortung aus. Nachehelicher Unterhalt (Ehegattenunterhalt) wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, zum Beispiel wegen Kinderbetreuung, Krankheit, Alter oder Arbeitslosigkeit. Dies wird im Einzelfall berechnet.
Eine Scheidung ändert nichts an den bestehenden Kreditverträgen. Haben beide Eheleute den Kreditvertrag unterschrieben, haften auch beide gegenüber der Bank weiterhin gemeinsam. Im Innenverhältnis müssen sich die Eheleute einigen, wer die Raten weiter abzahlt oder ob dies bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird.
Der Hausrat sollte idealerweise einvernehmlich aufgeteilt werden. Kann keine Einigung erzielt werden, wird der während der Ehe angeschaffte Hausrat vom Gericht meist hälftig geteilt, wobei die Bedürfnisse von eventuell vorhandenen Kindern besonders berücksichtigt werden.
Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (weil kein Ehevertrag geschlossen wurde), wird bei der Scheidung der Zugewinnausgleich berechnet. Dabei wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen beider Partner verglichen und der Ehegatte mit dem höheren Überschuss muss die Hälfte der Differenz als Ausgleich an den anderen zahlen.
Nicht zwingend. Wenn einer der Ehegatten die Immobilie behalten möchte (und kann), kann er den anderen Ehegatten auszahlen. Alternativ kann die Immobilie vermietet oder gemeinsam verkauft werden. Können sich die Parteien nicht einigen, droht im schlimmsten Fall die Teilungsversteigerung.
Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidungsdauer ab 3 Jahren automatisch vom Familiengericht durchgeführt. Dabei werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Eheleuten geteilt. Bei kürzeren Ehen findet er nur auf Antrag statt.
Im Scheidungstermin müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. Das Gericht stellt fest, ob die Ehe gescheitert ist (meist durch Befragung zum Trennungsjahr). Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Termin oft nur 10 bis 15 Minuten. Anschließend wird der Scheidungsbeschluss verkündet.