Unterhaltsrecht in Bremerhaven

Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt – Ihre Ansprüche verständlich erklärt.

Unterhalt gehört zu den häufigsten und emotionalsten Streitpunkten nach einer Trennung oder Scheidung. Das Unterhaltsrecht unterscheidet zwischen mehreren Unterhaltsarten, die jeweils eigene Voraussetzungen, Berechnungsmethoden und Rangfolgen haben. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Grundsätze – mit konkreten Zahlen nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 und den Leitlinien des OLG Oldenburg.

Auf einen Blick

  • Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 – bereinigtes Nettoeinkommen und Alter des Kindes entscheidend
  • Selbstbehalt 2026: 1.450 € (erwerbstätig) gegenüber minderjährigen Kindern
  • Trennungsunterhalt steht dem schwächeren Ehegatten ab dem Tag der Trennung zu
  • Nach der Scheidung gilt Eigenverantwortung – nachehelicher Unterhalt ist die Ausnahme
  • Unterhalt muss aktiv gefordert werden – rückwirkend nur ab Verzug möglich

Kindesunterhalt

Minderjährige Kinder haben einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch (§§ 1601 ff. BGB). Er richtet sich ausschließlich gegen den Elternteil, der das Kind nicht betreut – dieser schuldet Barunterhalt. Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung (Naturalunterhalt, § 1606 Abs. 3 BGB).

Berechnungsgrundlage: das bereinigte Nettoeinkommen

Vom Bruttolohn werden abgezogen: Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, berufsbedingte Aufwendungen (Pauschale 5 %, max. 150 €/Monat), Fahrtkosten zur Arbeit (0,30 € je Entfernungskilometer), Schulden (wenn vor Trennung entstanden und nicht vermeidbar) sowie Gewerkschaftsbeiträge und vergleichbare berufsbedingte Kosten.

  • Dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen
  • Dem Alter des Kindes (0–5 Jahre / 6–11 Jahre / 12–17 Jahre / ab 18 Jahre)
  • Der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen (bestimmt Einkommensgruppe)

💡 Kindergeld-Anrechnung

Das Kindergeld (250 € je Kind, Stand 2026) wird bei minderjährigen Kindern zur Hälfte auf den Barunterhalt angerechnet. Der Zahlbetrag ergibt sich aus dem Tabellenbetrag minus halbem Kindergeld. Bei volljährigen Kindern erfolgt eine volle Anrechnung.

Düsseldorfer Tabelle 2026

Die Düsseldorfer Tabelle ist das bundesweit anerkannte Berechnungsinstrument für den Kindesunterhalt. Sie wird jährlich vom OLG Düsseldorf herausgegeben und von den meisten deutschen Oberlandesgerichten übernommen. Das OLG Oldenburg und die Familiengerichte in Bremerhaven wenden die Tabelle in Verbindung mit den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Oldenburg an.

Tabellenwerte (Auswahl, 2026 – Beträge ohne Kindergeldanrechnung):

Einkommen/Monat0–5 J.6–11 J.12–17 J.
bis 2.100 €480 €551 €645 €
2.101–2.500 €504 €578 €677 €
2.501–2.900 €534 €612 €717 €
2.901–3.300 €564 €647 €758 €
3.301–3.700 €594 €682 €799 €

Quelle: Düsseldorfer Tabelle 2026. Die Zahlbeträge ergeben sich nach Abzug des hälftigen Kindergeldes (125 €).

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Trennungsunterhalt

Ab dem Tag der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung kann der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Trennungsunterhalt verlangen (§ 1361 BGB). Voraussetzungen: (1) Einkommensunterschied, (2) der bedürftige Ehegatte kann seinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken, (3) der pflichtige Ehegatte ist leistungsfähig (Selbstbehalt: 1.600 € netto).

Die Berechnung erfolgt nach der sogenannten 3/7-Methode: Der Unterhaltsberechtigte erhält 3/7 der Differenz der bereinigten Einkommen beider Ehegatten – vorausgesetzt, kein Kind unter 12 Jahren ist zu betreuen. Besteht Betreuungsbedarf, kann der Anteil höher sein.

⚖️ Wichtig: Trennungsunterhalt ist zu beantragen

Trennungsunterhalt wird nicht automatisch gezahlt. Er muss gefordert und – wenn nicht freiwillig geleistet – gerichtlich geltend gemacht werden. Der Anspruch entsteht ab Zugang der schriftlichen Aufforderung, frühestens ab Trennungszeitpunkt.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung (§ 1569 BGB). Nachehelicher Unterhalt ist nur ausnahmsweise geschuldet – wenn einer der gesetzlich normierten Unterhaltstatbestände vorliegt:

  • Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB): Wegen Betreuung gemeinsamer Kinder unter 3 Jahren (Basisunterhalt) – verlängerbar aus Kindeswohlgründen bis zu 8–10 Jahren
  • Altersunterhalt (§ 1571 BGB): Wenn der Berechtigte wegen seines Alters keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann
  • Krankheitsunterhalt (§ 1572 BGB): Bei krankheitsbedingter Erwerbsminderung
  • Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB): Wenn Einkommen aus angemessener Erwerbstätigkeit nicht ausreicht (befristet)
  • Ausbildungsunterhalt (§ 1575 BGB): Für Ausbildung oder Umschulung zur Verbesserung der Erwerbschancen

Der nacheheliche Unterhalt wird seit 2008 regelmäßig zeitlich befristet. Starre lebenslange Unterhaltspflichten gibt es nur noch in Ausnahmefällen (lange Ehe, erhebliche ehebedingte Nachteile).

Selbstbehalt 2026

Der Unterhaltspflichtige muss seinen eigenen Lebensunterhalt sichern können. Es gelten folgende Selbstbehaltsgrenzen nach OLG-Leitlinien (Stand 01.01.2026):

  • Gegenüber minderjährigen Kindern (erwerbstätig): 1.450 €/Monat (inkl. 520 € Warmmiete)
  • Gegenüber minderjährigen Kindern (nicht erwerbstätig): 1.200 €/Monat
  • Gegenüber volljährigen privilegierten Kindern: 1.750 €/Monat
  • Gegenüber dem Ehegatten (erwerbstätig): 1.600 €/Monat
  • Gegenüber dem Ehegatten (nicht erwerbstätig): 1.475 €/Monat

⚖️ OLG Oldenburg Leitlinien

Für Unterhaltsverfahren in Bremerhaven gelten die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Oldenburg. Das Familiengericht Bremerhaven ist dem OLG Oldenburg zugeordnet. Die Leitlinien können in Details von anderen OLG-Bezirken abweichen.

Mangelfall

Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, um alle Unterhaltsansprüche und den eigenen Selbstbehalt zu befriedigen. In diesem Fall gilt eine gesetzliche Rangfolge (§ 1609 BGB):

  1. Minderjährige Kinder und privilegierte volljährige Kinder (bis 21 Jahre, in Haushaltsgemeinschaft mit einem Elternteil, in Schulausbildung)
  2. Elternteile, die ein gemeinschaftliches Kind betreuen
  3. Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei langer Ehe
  4. Übrige Unterhaltsberechtigte

Wer Rang 1 angehört (minderjährige Kinder), geht immer vor. Beim Mangelfall empfiehlt sich dringend anwaltliche Beratung, da die Berechnung komplex ist und Fehler zu Unterzahlungen oder Überzahlungen führen.

Unterhalt beim Wechselmodell

Beim Wechselmodell betreuen beide Elternteile das Kind zu gleichen Teilen. Der klassische Barunterhalt (ein Elternteil zahlt, einer betreut) entfällt. Stattdessen trägt jeder Elternteil seinen Anteil am Gesamtbedarf des Kindes entsprechend seiner Einkommensverhältnisse. Die Formel: Gesamtbedarf = Barunterhalt beider Elternteile nach Tabelle; jeder zahlt entsprechend seinem Einkommensanteil.

Zusätzlich sind Mehrkosten zu berücksichtigen, die durch die doppelte Haushaltsführung entstehen (zwei Kinderzimmer, doppelte Ausstattung). Die Berechnung beim Wechselmodell ist einer der komplexesten Bereiche des Unterhaltsrechts.

Unterhalt durchsetzen in Bremerhaven

Wird Unterhalt nicht freiwillig gezahlt, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Jugendamt Bremerhaven (Beistandschaft): Das Jugendamt Bremerhaven kann die Beistandschaft für das Kind übernehmen und kostenlos Unterhalt titulieren (Urkundenbeistand). Vorteil: kostenfrei. Nachteil: langsam, kein Mangelfall-Ausgleich.
  • Unterhaltsklage beim Familiengericht Bremerhaven: Schnellste Methode zur Titulierung. Mit einem rechtskräftigen Urteil kann sofort vollstreckt werden (Lohnpfändung, Kontopfändung).
  • Vereinfachtes Verfahren: Für Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ohne Sonderumstände gibt es ein vereinfachtes Verfahren (§§ 249 ff. FamFG).
  • Unterhaltsvorschuss: Das Jugendamt Bremerhaven zahlt auf Antrag Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 18 Jahre, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt (bis zu 252 € monatlich für Kinder 0–5 Jahre, Stand 2026).

Auskunftspflicht (§ 1605 BGB)

Um den Unterhalt korrekt zu berechnen, hat jeder Unterhaltsberechtigte das Recht, vom Unterhaltspflichtigen umfassende Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu verlangen (§ 1605 BGB). Dieses Auskunftsrecht kann gerichtlich durchgesetzt werden – auch wenn keine Bereitschaft zur freiwilligen Auskunft besteht.

Die Auskunft muss enthalten:

  • Aktuelle Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Steuerbescheide der letzten 2–3 Jahre
  • Kontoauszüge (auf Verlangen des Gerichts)
  • Nachweis weiterer Einkünfte (Mieten, Kapitalerträge, Nebentätigkeiten)
  • Nachweise über Schulden, die als Abzugsposten geltend gemacht werden

Die Auskunftspflicht besteht alle 2 Jahre neu (§ 1605 Abs. 1 Satz 3 BGB), sofern anzunehmen ist, dass sich die Verhältnisse geändert haben. Verweigert der Pflichtige die Auskunft, kann das Familiengericht Bremerhaven sie erzwingen – ggf. durch Ordnungsgeld.

⚖️ Auskunft auch bei Verwandtenunterhalt

Die Auskunftspflicht gilt nicht nur zwischen Eltern und Kindern, sondern auch zwischen getrennt lebenden Ehegatten und – bei Elternunterhalt – gegenüber erwachsenen Kindern. Seit 2020 gilt beim Elternunterhalt ein erhöhter Selbstbehalt: Der Pflichtige muss erst bei einem Bruttoeinkommen von über 100.000 € (§ 94 Abs. 1a SGB XII) herangezogen werden.

Unterhalt bei Selbstständigen

Die Unterhaltsberechnung bei selbstständig Tätigen ist deutlich komplexer als bei Arbeitnehmern, weil das Einkommen schwankt und Gewinne durch betriebliche Ausgaben beeinflusst werden können. Grundlage ist der durchschnittliche steuerrechtliche Gewinn der letzten 3 Jahre aus:

  • Einkommenssteuerbescheiden
  • Gewinn- und Verlustrechnungen oder Jahresabschlüssen
  • Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)

Bereinigung des Gewinns: Nicht alle steuerrechtlichen Abzüge werden unterhaltsrechtlich anerkannt. Abschreibungen auf Privatvermögen, überhöhte Geschäftsführergehälter oder fiktive Aufwendungen können dem Einkommen wieder hinzugerechnet werden. Im Zweifel ordnet das Familiengericht ein Sachverständigengutachten zur Einkommensermittlung an.

Fiktives Einkommen: Verringert der Selbstständige seinen Gewinn ohne plausiblen Grund (z. B. durch Rückzug von Aufträgen, Kündigung lukrativer Verträge), kann das Gericht ein fiktiv erzielbares Einkommen zugrunde legen – also das, was der Pflichtige bei zumutbarer Anstrengung verdienen könnte.

💡 Tipp für Selbstständige

Lassen Sie als unterhaltspflichtiger Selbstständiger Ihre unterhaltsrelevante Einkommensberechnung frühzeitig durch einen Steuerberater und einen Familienrechtsanwalt gemeinsam prüfen. Fehler bei der Selbstberechnung führen regelmäßig zu Überzahlungen oder – schlimmer – zu Unterzahlungen und späteren Nachzahlungsansprüchen.

Sonderbedarf und Mehrbedarf

Neben dem laufenden Tabellenunterhalt können besondere Bedarfe entstehen:

Sonderbedarf (§ 1613 Abs. 2 BGB): Unvorhergesehener, einmaliger und erheblicher Bedarf, der nicht aus dem laufenden Unterhalt bestritten werden kann. Typische Beispiele:

  • Zahnarztbehandlung, Kieferorthopädie (Zahnspange), soweit nicht von Krankenkasse übernommen
  • Nachhilfe bei plötzlichem schulischen Versagen
  • Therapeutische Maßnahmen nach Unfällen oder psychischen Erkrankungen
  • Schulranzen, Computer bei Schulwechsel (soweit erheblich)

Mehrbedarf (§ 1610 BGB): Regelmäßig anfallender, dauerhafter Mehrbedarf über den Regelbedarf hinaus. Typisch:

  • Kita-Beitrag, wenn dieser nicht anderweitig gedeckt ist
  • Kosten für behindertengerechte Ausstattung bei körperlicher Beeinträchtigung
  • Mehrkosten bei besonderer Begabungsförderung (z. B. Musikschule bei nachgewiesener besonderer Begabung)

Sonderbedarf und Mehrbedarf werden von beiden Elternteilen entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse anteilig getragen. Die Geltendmachung erfolgt separat vom laufenden Unterhalt.

Abänderungsverfahren

Ein bestehender Unterhaltstitel (Jugendamtsurkunde, Gerichtsbeschluss, Vergleich) kann geändert werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände wesentlich verändert haben (§ 238 FamFG). Typische Gründe:

  • Einkommensveränderung des Unterhaltspflichtigen (Jobwechsel, Gehaltserhöhung, Kündigung)
  • Volljährigkeit des Kindes (Wechsel der Unterhaltshöhe)
  • Geburt weiterer Kinder (Minderung der Leistungsfähigkeit)
  • Einkommenssteigerung des betreuenden Elternteils
  • Wechsel des Wechselmodells oder Betreuungsmodells
  • Neue Düsseldorfer Tabelle mit höheren Beträgen

Das Abänderungsverfahren beginnt mit einer schriftlichen Aufforderung an den anderen Elternteil. Kommt keine Einigung zustande, wird beim Familiengericht Bremerhaven ein Abänderungsantrag gestellt. Achtung: Die Abänderung wirkt nicht rückwirkend – sie gilt erst ab dem Zeitpunkt der gerichtlichen Antragstellung.

Verwirkung des Unterhalts

Unter bestimmten Umständen kann ein Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise verwirkt sein (§ 1579 BGB). Dies gilt vor allem für den nachehelichen Unterhalt. Typische Verwirkungsgründe:

  • Verfestigung einer neuen Lebensgemeinschaft (neue eheähnliche Gemeinschaft ab ca. 2–3 Jahren)
  • Schwere Straftaten gegen den Unterhaltspflichtigen oder dessen nahe Angehörige
  • Mutwilliges Herabsinken der eigenen Bedürftigkeit
  • Grobe Vernachlässigung eigener Erwerbsobliegenheit ohne Grund
  • Kindschaftssachen: Schwerwiegende Verletzung des Wohlverhaltensgebots gegenüber dem Kind

Beim Kindesunterhalt ist eine Verwirkung praktisch ausgeschlossen – Kinder tragen keine Schuld an dem Verhalten ihrer Eltern. Eine Ausnahme gilt nur in extremen Einzelfällen volljähriger Kinder (z. B. schwere vorsätzliche Körperverletzung gegenüber dem Unterhaltspflichtigen).

⚖️ Unterhalt und neue Partnerschaft

Eine neue Partnerschaft des Unterhaltsberechtigten wirkt sich erst nach 2–3 Jahren als "eheähnliche Gemeinschaft" aus. Eine bloße Beziehung ohne gemeinsamen Haushalt beendet den Unterhaltsanspruch in der Regel nicht. Erst wenn die neue Beziehung als auf Dauer angelegtes Zusammenleben verfestigt ist, kann das Gericht den Unterhaltsanspruch einschränken oder ausschließen.

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Wir prüfen Ihren Fall und vertreten Sie vor dem Familiengericht Bremerhaven.

0471 / 969 048 00
Martin G. Mechriki, Rechtsanwalt Familienrecht Bremerhaven
Martin G. Mechriki Rechtsanwalt für Familienrecht · Staab.Kollegen Bremerhaven

Häufige Fragen zum Unterhalt in Bremerhaven

Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?

Die Höhe richtet sich nach Ihrem bereinigten Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes. Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle 2026. Von Ihrem Bruttolohn werden Steuern, Sozialabgaben, berufsbedingte Kosten und berücksichtigungsfähige Schulden abgezogen. Auf den sich ergebenden Tabellenbetrag wird das halbe Kindergeld (125 €) angerechnet.

Was passiert, wenn ich mehr Unterhalt zahle als ich müsste?

Überzahlungen können grundsätzlich nicht zurückgefordert werden. Ändern sich die Verhältnisse (Gehaltsreduktion, weiteres Kind), sollten Sie sofort einen Abänderungsantrag beim Familiengericht Bremerhaven stellen. Bis zur Abänderung gilt der ursprüngliche Unterhaltstitel.

Ab wann habe ich Anspruch auf Trennungsunterhalt?

Ab dem Zeitpunkt der Trennung – aber nur, wenn Sie diesen schriftlich geltend machen. Trennungsunterhalt wird nicht rückwirkend für Zeiträume vor der Geltendmachung gezahlt. Handeln Sie also zeitnah und dokumentieren Sie das Trennungsdatum.

Wie lange zahlt man nachehelichen Unterhalt?

Nachehelicher Unterhalt wird heute fast immer zeitlich befristet. Die Dauer hängt von der Ehedauer, der Ausbildungsbiografie und den ehebedingten Nachteilen ab. Ein lebenslanger Unterhalt kommt nur noch bei sehr langen Ehen (20+ Jahre) oder erheblichen ehebedingten Beeinträchtigungen (z. B. krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit) in Betracht.

Was kann ich tun, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt?

Beantragen Sie zunächst Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt Bremerhaven. Parallel kann das Jugendamt (Beistandschaft) oder ein Anwalt Unterhalt titulieren. Mit einem Unterhaltstitel (Urteil oder Jugendamtsurkunde) können Sie Lohn und Konto pfänden lassen. Bei Zahlungsverweigerung kommt auch eine Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (§ 170 StGB) in Betracht.

Wie berechnet sich der Unterhalt bei Selbstständigen?

Bei Selbstständigen wird der Durchschnitt der steuerrechtlichen Gewinne der letzten 2–3 Jahre herangezogen. Steuerrechtliche Abzüge werden nicht immer vollständig anerkannt – das Gericht kann einen höheren unterhaltsrelevanten Betrag festsetzen. In streitigen Fällen ordnet das Gericht ein Sachverständigengutachten zur Einkommensermittlung an. Wer seinen Gewinn ohne plausiblen Grund reduziert, muss mit der Zurechnung eines fiktiven Einkommens rechnen.

Was ist Sonderbedarf und muss der Vater zahlen?

Sonderbedarf ist ein unvorhergesehener, einmaliger Bedarf (z. B. Zahnarztrechnung, Kieferorthopädie, Nachhilfe). Er wird zusätzlich zum laufenden Unterhalt von beiden Elternteilen anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen getragen. Der Anspruch auf Sonderbedarf muss innerhalb eines Jahres nach Entstehung geltend gemacht werden, sonst verjährt er.

Wann kann ich den Unterhalt erhöhen oder senken lassen?

Der Unterhaltstitel kann durch ein Abänderungsverfahren angepasst werden, wenn sich die Einkommensverhältnisse wesentlich geändert haben (§ 238 FamFG). Typische Gründe: Jobwechsel, Gehaltserhöhung, neue Kinder, Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle. Die Abänderung gilt erst ab Antragstellung – nicht rückwirkend. Handeln Sie deshalb sofort, wenn sich Ihre Situation wesentlich ändert.